Ordentliches Mitglied der GfA kann jede Person werden, die sich in der Arbeitswissenschaft qualifiziert hat. Die GfA ist also offen für verschiedene Berufsgruppen. Durch die Mitgliedschaft ermäßigen sich die Kongressgebühren bei GfA-Tagungen beträchtlich. Die Mitgliedschaft kann erworben werden, nachdem zwei Mitglieder der Gesellschaft auf einem entsprechenden Antrag gebürgt haben und die Mitgliederversammlung, nach Vorschlag des Vorstandes, zugestimmt hat.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 150,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird ein „YoungScientist-Tarif” in Höhe von 75,- EUR für junge Wissenschaftler aus dem Hochschulbereich (max. 6 Jahre oder bis zur Promotion) angeboten. Der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft (ZfA) ist jeweils in die Mitgliedschaft inkludiert. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird der zu zahlende Betrag auf momentan 50,- Euro für den Bezug der ZfA reduziert.
Fördernde Mitgliedschaft in der GfA durch Personen oder Institutionen ist willkommen. Die fördernden Mitglieder bilden den Förderkreis der GfA. Er hat das Ziel, die Aktivitäten der GfA, insbesondere die Durchführung der Kongresse, zu unterstützen.
Korporative Mitglieder sind Organisationen, die berechtigt sind, Teilnehmer aus ihrem Hause zum reduzierten Mitgliedertarif zu den GfA-Veranstaltungen „Frühjahrskongress“ sowie „Herbstkonferenz“ anzumelden. In die Mitgliedschaft inkludiert ist ebenfalls der Bezug der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung nach Vorschlag des Vorstands und nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt. Die Organisationen sind berechtigt, pro 500,- Euro Jahresbeitrag zu den GfA-Tagungen drei Teilnehmer aus ihrem Hause zum Mitgliedertarif zu entsenden.
Förderndes Mitglied kann jede an der Arbeitswissenschaft interessierte natürliche oder juristische Person werden. Die Aufnahme fördernder Mitglieder erfolgt durch den Vorstand. Sie bilden in ihrer Gesamtheit den Förderkreis, der die Gesellschaft in ihren Aufgaben unterstützt.
Wenn Sie an der Mitgliedschaft interessiert sind, sollten Sie zunächst einen Blick in die Satzung werfen. Wenden Sie sich dann bitte an die Geschäftsstelle der GfA, die Ihnen das Formular für das Aufnahmegesuch, das Mitgliederverzeichnis und ein Exemplar der Satzung zusenden wird. Sie können das Formular für das Aufnahmegesuch aber auch hier direkt als PDF-Datei erhalten und an die Geschäftsstelle senden.